Der Stiftungsvorstand ist das zentrale Organ einer Stiftung und verantwortlich für deren Leitung und Verwaltung im Sinne des Stiftungszwecks. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, entscheidet über die Verwendung der Mittel und stellt sicher, dass die Stiftung rechtskonform und wirtschaftlich handelt. Ziel seiner Arbeit ist es, den Stifterwillen nachhaltig umzusetzen und die gemeinnützige Wirkung langfristig zu sichern.